Nach der außergerichtlichen Einigung mit dem Installationsbetrieb ist unsere BG 15 letzte Woche abgebaut worden. Im Marktstammdatenregister habe ich das Gerät nun auch als endgültig stillgelegt gemeldet. Und die KfW habe ich ebenfalls drüber informiert. Das ist gar nicht so einfach, denn über die beiden Portale, das alte Zuschussportal und da neue "meine KfW" kommt man zwar noch zum Vorgang, aber darüber kann man keine Mitteilungen an die KfW machen. Ich habe das jetzt über das allgemeine Kontaktformular erledigt und die Situation detailliert beschrieben und darauf hingewiesen, dass es kein Selbstverschulden meinerseits ist, dass die Anlage nicht mehr weiterbetrieben werden kann. Mal sehen, ob da noch was kommt.
Nun, nach über 4 Wochen hat sich die KfW gemeldet und möchte eine Rückzahlung eines Teils der Förderung (60 %) zurückgezahlt bekommen. Das ist rechnerisch sogar weniger, als bei einer Berechnung auf Monatsbasis. Für mich ist das OK, denn trotz Verlust bei der Rückabwicklung und mit der Rückzahlung eines Teils der Förderung habe ich unterm Strich keinen Verlust gemacht, denn die Brennstoffzelle hat in der Zeit, in der sie lief genügend Einsparungen erzielt, so dass das für mich passt.
In 7 Jahren - also nach Ablauf der Mindestlaufzeit - hätte ich vermutlich unterm Strich ordentlich Gewinn gemacht, denn ein späterer Rückbau mit Entsorgung hätte sicherlich nicht so viel gekostet, wie die Rückzahlung der anteiligen Förderung, aber ich hätte den Platz im Keller jetzt noch nicht frei, den ich ggf. für eine Wärmepumpe oder einen neuen Pufferspeicher benötige (unser Heizungskeller ist sehr klein).