Moin,
danke Hartmut!
Nochmal direkt: Telefonnummer und/oder Mailadresse von Herrn O. Lohren oder Herrn Ceulemans aus Belgien? Nur mit den Namen können wir leider keinen Kontakt herstellen…
Lieben Dank, Hartmut49 !
Viele Grüße
Moin,
danke Hartmut!
Nochmal direkt: Telefonnummer und/oder Mailadresse von Herrn O. Lohren oder Herrn Ceulemans aus Belgien? Nur mit den Namen können wir leider keinen Kontakt herstellen…
Lieben Dank, Hartmut49 !
Viele Grüße
Moin, die E-Mail-Adresse ist oliver (punkt) lohren (ät) solydera (punkt) com
Er ist für die Überwachung der restlich verbliebenen Anlagen zuständig
Telefonisch nicht zu erreichen!!
Es müsste irgendwie gelingen, die Italiener dazu zu verpflichten, diese eigentlich tollen Geräte zu erhalten.
Sie versuchen, neue größere Brennstoffzellen zu verkaufen verweigern aber den Service.
Vielleicht versucht mal jemand da als Kaufinteressent aufzutreten?
Gruß
Hartmut
Ich kann es nur immer wieder sagen, sorry. Wenn jemand eine BG-15 braucht die noch nie gelaufen ist, da es nicht mehr zum Betrieb gereicht hat. Mit allen Teilen quasi neu (auch der Stack), da noch nie in Betrieb. Dann wäre ich da. Also wenn ihr Kontakt zu den jeweiligen Servicetechniker habt und die Ersatzteile brauchen, dann ab zu mir :-).
Danke Euch.
Nach der außergerichtlichen Einigung mit dem Installationsbetrieb ist unsere BG 15 letzte Woche abgebaut worden. Im Marktstammdatenregister habe ich das Gerät nun auch als endgültig stillgelegt gemeldet. Und die KfW habe ich ebenfalls drüber informiert. Das ist gar nicht so einfach, denn über die beiden Portale, das alte Zuschussportal und da neue "meine KfW" kommt man zwar noch zum Vorgang, aber darüber kann man keine Mitteilungen an die KfW machen. Ich habe das jetzt über das allgemeine Kontaktformular erledigt und die Situation detailliert beschrieben und darauf hingewiesen, dass es kein Selbstverschulden meinerseits ist, dass die Anlage nicht mehr weiterbetrieben werden kann. Mal sehen, ob da noch was kommt.
Das würde mich auch interessieren, denn führt die Meldung der endgültigen Stillegung nicht gerade zu dem Tatbestand, daß die KfW Fördermittel anteilig bis zur Restzeit von 10 Jahren zurückfordern kann?
Wenn die BG 15 "ruht", die restlichen Jahre auf Reparatur wartet (die möglicherweise nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll durchgeführt werden kann), würde doch dieser auf den Webseiten des Marktstammdatenregister dargestellte Vorgang einer vorübergehenden Stillegung doch eher passen:
"Hinweise zur vorübergehenden Stillegung:
Die Möglichkeit, eine vorübergehende Stillegung zu registrieren, ist insbesondere für große (fossile) Kraftwerke vorgesehen worden, die für mehrere Monate oder sogar Jahre „eingemottet“ werden, um bei einer geänderten Marktlage wieder in Betrieb genommen werden zu können. Für erneuerbare Energien spielt diese Möglichkeit nur im Ausnahmefall eine Rolle.
Die Registrierung einer vorübergehenden Stillegung ist freiwillig. Aber wenn die Einheit als vorübergehend stillgelegt registriert wurde, dann ist die Registrierung der Wiederaufnahme des Betriebs verpflichtend.
Nach der Registrierung einer vorübergehenden Stillegung haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die endgültige Stillegung registrieren oder die Wiederaufnahme des Betriebs. Für beides klicken Sie oben rechts auf die Schaltfläche Betriebsstatus ändern und wählen den passenden Eintrag aus.
Die Registrierung der vorübergehenden Stillegung wird nicht vom Netzbetreiber geprüft."
Wenn die 10 Jahre vergangen sind, kann man diese dann in eine endgültige umwandeln.
Wenn die in der letzten März-Woche 2025 abgebaute BG-15 diese ist:
Dann wäre noch die Frage, ob der KfW-Zuschuß vor dem 01.07.2021 beantragt oder bewilligt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wurden verschärfte Förderbedingungen wirksam. Ich habe die Versionen von 2017 und 2021 verglichen.
Auch in der Version mit Gültigkeit 02.03.2020 wurde noch keine Nutzungsdauer von 10 Jahren verpflichtend erwähnt.
Mein Antrag ging am November 2019 ein, die Bewilligung der Förderung war Januar 2020. Coronabedingt ging die Anlage erst im Juli 2021 nach Wirksamwerden der strengsten Förderbedingungen in Betrieb.
Ich brauche demnächst Platz im Zählerschrank und möchte den Erzeugungszähler an meinen Stromversorger zurückgeben. Den habe ich eigentlich gar nicht gebraucht, weil ich auf die Einzelabrechnung der erzeugten Strommengen nach den §§ 7 und 8 KWKG verzichtet habe und zumindest die 8ct/16ct durchschnittlichen Werte pro kWh pauschal im Voraus für die kompletten 10 Jahre erhalten hatte (jetzt könnte ich auch keine mehr abrechnen).
Aber ich werde meine Anlage vorsichtshalber vorübergehend stillgelegt melden.
Guten Tag alle zusammen,
wir betreiben auf unserem Dach eine ganz besondere Anlage von SolydEra. Und zwar die Brennstoffzelle BG-1136. Sie weicht von den üblichen BG-15 ein wenig ab.
Sofern hier jemand unter euch seine BG-1136 abbaut und gegen kleine Entschädigung und Abholung loswerden möchte, so kann er sich gerne per Nachricht bei uns melden.
Viele Grüße
Thorsten aus Hannover
Hallo BlueMD,
vielen Dank für den Hinweis hinsichtlich der verschiedenen Version für die Förderbedingungen.
Ja, bei meiner Anlage handelte es sich um diese:
ZitatWenn die in der letzten März-Woche 2025 abgebaute BG-15 diese ist:
- "Inbetriebnahme: 04.12.2021
- Produziert seit 01.09.2023 keinen Strom mehr, nur noch Wärme
- Seit 04.09.2023 habe ich die BG-15 komplett abgeschaltet, da nur unnötig Strom, Wasser und Gas verbraucht wird."
Die Zusage der Förderung ist vom 16.05.2021.