Insolvenzantrag der SolydEra GmbH: Was nun mit dem BlueGen? (ehemals CFCL, SOLIDpower)

  • Eben nicht.

    Er hat sein Werk mangelfrei zu erbringen. Seine Verantwortung für Materialdefekte endet mit der Übergabe an den Kunden.

    Du schreibst eben nicht, machts aber nicht klar was Du meinst.

    Die gesetzliche Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehen müssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts.

    Es stellt auf den Zeitpunkt der Übergabe ab, jedoch geht jedes gericht davon aus, wenn zeitnah zur Übergabe ein Mangel auftritt, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dieser Zeitraum ist in der Regel auf 6 Monate begrenzt, machmal auch auf ein Jahr.

    Danach ist die gesetzliche Gewährleistung in der Regel beendet, es sei denn der Käufer kann beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war.

  • Das hab ich abgelehnt da keine Wartung erfolgte

    Nach meiner Einschätzung wird das das zentrale Thema sein, das die Gerichte umtreibt, denn für die Geräte ist ja Wartung vorgeschrieben und wenn die nicht erfolgt, wer hat daran schuld?

    Nach meiner Erfahrung werden unterschiedliche Gerichte zu unterschiedlichen Urteilen kommen, sodass sich das Ganze durch mehrere Instanzen schleppen kann, bis irgendwann von einem höheren Gericht ein Grundsatzurteil ausgesprochen wird. Ob das dann wieder alle Fälle abdeckt, ist eher fraglich |__|:-)

    Da freuen sich die RAs, denn man kann ja nie genug klagen!

    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.
    Nach dem Motto: Meine Meinung steht fest, verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!

  • Fällt aber zB nach einem Jahr ne Pumpe defekt aus, greift die Herstellergewährleistung.

    Herstellergewährleistung gibt es im Gesetz nicht.

    Wenn bei uns eine Pumpe so früh ausfällt, nehmen wir die Reparatur unter Vorbehalt der Berechnung vor.

    Die Pumpe reichen wir beim Hersteller zur Gewährleistungs - bzw. Garantieprüfung ein und melden den Schaden.

    Zusätzlich machen wir Angaben zur Heizungswasserqualität, diese hat insbesondere frei von Schwarzschlamm zu sein, dazu sollte unbedingt gerade vor den neuen Pumpen ein Schlammabscheider installiert worden sein.

  • Hallo,

    ich ebenfalls ein Geschädigter der Insolvenz von SolidEra und neu hier. Nach dem Lesen der ganzen Beiträge zum Thema bin ich sehr verunsichert, was nun in meinem Fall am besten zu tun ist. Ich habe 2021 von meinem Heizungsbauer eine komplette Heizungsanlage als Kombination von Brennstoffzelle (Buderus Paket KWK03 BZBG 15 (26.287,--)) und Gas Heizung (Buderus Logaplus-Paket 5.1917,-- Euro) und Pufferspeicher von Buderus gekauft. Die Installation war sehr aufwendig bei mir, zuvor musste noch ein Dachs abgebaut werden. Lieferant für die gesamte Anlage an meinen Heizungsbauer war Buderus. Die gesamte Anlage hat insgesamt inkl. Einbau und Inbetriebnahme ca. 58.000 Euro gekostet. Als Förderung habe ich von der KfW 15.600 Euro bekommen. Die Anlage wurde im Juni 2021 in Betrieb genommen. Anfang 2023 gab es einen Defekt, der aufgrund fehlender Ersatzteile nicht behoben werden konnte. Das heißt die Anlage hat seit in Betriebnahme nicht einmal 2 Jahre funktioniert. Dann kam die Meldung der Insolvenz im Juli. Nun hat mir Buderus das Angebot gemacht aus "Kulanzgründen" 12.000 Euro Entschädigung zu zahlen, wenn ich auf alle weiteren Ansprüche verzichten würde. Ich weiß jetzt nicht, was ich am besten machen sollte. Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung, die für etwaige Anwaltskosten aufkommen würde und außerdem scheue ich auch die Zeit und den Aufwand mich damit monatelang beschäftigen zu müssen. Ich habe auch keine Ahnung in welcher Höhe ein möglicher Schadensersatz ausfallen könnte, falls ich Recht bekommen sollte. Dahinter steht die Frage, lohnt sich der ganz Aufwand den Rechtsweg zu gehen, oder sollte ich das Angebot von Buderus annahmen. Kann mir jemand dazu seine Meinung mitteilen, hat jemand schon Erfahrungen mit dem Rechtsweg bei einer vergleichbaren Situation? Vielen Dank für Eure Hilfe !

  • Brennstoffzelle (Buderus Paket KWK03 BZBG 15 (26.287,--)) . . . . von der KfW 15.600 Euro bekommen. . . . 12.000 Euro Entschädigung

    Vielleicht bin ich ja nur zu doof zum rechnen, aber bei mir kommt da mehr raus, als reingesteckt wurde ( €27.600 gegen €26.287 ?? ). Was gibt es da in einem Prozess zu gewinnen?

    (Man sollte die persönliche Belastung eines Rechtsstreites nicht unterschätzen, wenn man das nicht schon öfter gemacht hat / machen musste. |__|:-) )

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  • bei mir kommt da mehr raus, als reingesteckt wurde

    Nicht ganz: Die 26.287 EUR waren anscheinend der reine Kaufpreis für die BZ. Insgesamt hat er EUR 58.000 ausgegeben. Geht man davon aus, dass von dem Schlamassel die Gasheizung (gut 5.000 EUR) und der Pufferspeicher sowie die anteiligen Installationskosten übrig bleiben, so stehen für die BZ allein vermutlich 40-45 TEUR zu Buche. Abzüglich 12 TEUR Abfindung und 16 TEUR Förderung (vorausgesetzt da kommt nicht doch noch eine Teilrückforderung) bleiben mindestens 10-15 TEUR im Feuer. Und Ausbau - und Entsorgungskosten fallen wohl noch zusätzlich an, irgendwie muss der Schrott ja auch weggeschafft werden.

    In einem Zivilprozess würde andererseits wohl zur Sprache gebracht, dass die BZ ja knapp zwei Jahre gelaufen ist und in der Zeit auch Nutzen gebracht hat.

    Wie dem auch sei: Ob es Sinn macht, sich für – sagen wir – 10-15 TEUR einen Zivilprozess mit in diesem Fall völlig offenem Ausgang anzutun ist die Frage, da hast Du Recht. Sowas kann einem mehrere Jahre des Lebens verderben und wird jedenfalls erstmal einige tausend EUR kosten. Ob man die jemals wiedersieht ist ebenfalls offen. Was immer die Rechtsanwälte sagen.

    ... treffen sich zwei Rechtsanwälte. Fragt der eine "wie geht es Dir?" Darauf der andere: "Schlecht, ich kann nicht klagen." :)

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 (21. Februar 2024 um 19:06)

  • Vielen Dank für beide Reaktionen. Bezüglich der Rechnung stimme ich sailor773 zu und bin bezüglich der Einschätzung "Lohnt sich das überhaupt " sehr dankbar. Eigentlich will ich meine wohlverdiente Rente lieber mit schöneren Dingen verbringen als mit so einem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang. Aber vielleicht gibt es da von Betroffenen, die den Rechtsweg gegangen sind, auch andere Erfahrungen und Meinungen. Vielen Dank dafür im voraus. :)

  • Was ist denn das bitte für eine Rechnung und wie kommt es zu diesen Zahlen? Die KfW-Förderung muss ja ggf. sogar anteilig zurückgezahlt werden! D. h. die hat in dieser Rechnung überhaupt nichts zu suchen! Für den Rechtsfall ist diese überhaupt nicht relevant, denn der Installationsbetrieb, der Vertrieb bei Buderus und Solyd Era haben das Geld vom Kunden erhalten. Wie er das finanziert - und die KfW-Förderung ist ein Finanzierungsmittel - ist hier völlig irrelevant. Die Förderung wurde an uns Betreiber ausgezahlt und nicht an den Installationsbetrieb, Buderus oder Solyd Era.

    Und hat hier irgendjemand schriftlich eine Bestätigung vorliegen, dass die KfW auf eine Rückzahlung verzichtet? Auf mündliche Aussagen würde ich mich nicht berufen wollen, denn die sind im Zweifel wertlos!