Eben nicht.
Er hat sein Werk mangelfrei zu erbringen. Seine Verantwortung für Materialdefekte endet mit der Übergabe an den Kunden.
Du schreibst eben nicht, machts aber nicht klar was Du meinst.
Die gesetzliche Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehen müssen für eine mangelhafte Leistung. Das Gewährleistungsrecht ist ein Teil des Leistungsstörungsrechts.
Es stellt auf den Zeitpunkt der Übergabe ab, jedoch geht jedes gericht davon aus, wenn zeitnah zur Übergabe ein Mangel auftritt, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Dieser Zeitraum ist in der Regel auf 6 Monate begrenzt, machmal auch auf ein Jahr.
Danach ist die gesetzliche Gewährleistung in der Regel beendet, es sei denn der Käufer kann beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war.