Erneuerbare Energien Wärmegesetz in Baden-Württemberg und KWK/BHKW

  • Hallo Zusammen,

    soweit ich die Pressemeldung richtig verstanden habe, ist das EE-Wärmegesetz in Baden Württemberg bereits beschlossen.

    20% der für Heizung und Warmwasser benötigte Energie muss bei Neubauten ab nächstem Jahr, bei Altbauten beim Austausch der Heizung ab 2010 aus erneuerbaren energieen stammen. Pressemeldung vom 12.11. ist hier

    Das gute dran: es gibt ausnahmen, dass man diese 20% regenerative Energie nicht einsetzen muss, z. B. wenn wenn man die Heizung durch eine effiziente KWK-Anlage austauscht.

    Das sollte doch wenigstens ein wenig das Thema KWK in die öffentlichkeit bringen.

    Grüße

    Bruno

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  • Hallo Zusammen,

    heute habe ich den aktuellen Stand aus erster Hand von Frau Tanja Gönner, Umweltministerin Baden-Württemberg erfahren.

    Das EEWärmeGesetz tritt in Baden-Württemberg am 01.01.2008 in Kraft.

    Im Bundes- EEWärmeGesetz, welches gerade in der Mache ist, fehlt ein entscheidender Teil, nämlich der, dass dieses unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Altbauten Anwendung findet. Nun gibt es zwei Möglichkeiten, was passieren kann, wenn mitte 2008 das Bundesgesetz in kraft tritt.

    1. Das Bundesgesetz bekommt eine sog. Öffnungsklausel, dann wird das Bundesgesetz gültig (für Neubauten) und ist aber für den Teil offen der nicht im Bundesgesetz geregelt ist (Altbauten). Damit wäre das LandesGesetz auch nach inkrafttreten des Bundesgesetzes noch (teilweise) gültig.

    2. Das Bundesgesetz bekommt keine Öffnungsklausel, dann ersetzt zum Zeitpunkt des Inkrafttreten das Bundesgesetz das Landesgesetz.

    So lange das nicht klar ist, wird es nach meiner Auffassung aus diesem Grund einen Investitionsstau im ersten Halbjahr 2008 in Baden-Württemberg geben.

    Grüße

    Bruno

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  • Zitat

    Original von Bruno44

    So lange das nicht klar ist, wird es nach meiner Auffassung aus diesem Grund einen Investitionsstau im ersten Halbjahr 2008 in Baden-Württemberg geben.

    außer bei denen die ohnehin ein BHKW einbauen wollen, die sind, egal wie es kommt auf der richtigen Seite (y)

    Grüße

    Bruno

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  • Es liegt ein neuer Gesetzentwurf des Bundesrates vor.

    Drucksache 09/08

    in §3 (2) ist geregelt: Die Länder können eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energieen bei Gebäuden die vor dem 01.01.2009 fertig gestellt worden sind festlegen.

    Da Baden Württemberg bereits ein Gesetz diesbezüglich hat, wird, wenn das Gesetz so beschlossen wird in Baden Württemberg genau da das Gesetz angewendet, wo es ökologisch am meisten Sinn macht, nämlich in Altbauten!
    Und bei den vielen Denkmalgeschützten Gebäuden wird es wohl gar keine andere sinnvolle Alternative geben als KWK .

    Grüße

    Bruno

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  • Zitat

    Original von Bruno44
    Und bei den vielen Denkmalgeschützten Gebäuden wird es wohl gar keine andere sinnvolle Alternative geben als KWK .

    ...in der Tat: Ich weiß, wovon Du sprichst. Meine Familie und ich leben nämlich in einem solchen "Denkmal". Da ist nix mit Solar, Erdwärme oder so...

    Gruß, maxnicks

  • Hallo maxnicks,

    willkommen im Club, meins war bis vor ein paar Jahren auch noch unter Denkmalschutz. Kurz bevor ich es erwarb, kam dieser runter. Heute hab ich noch bei meinen Eltern mit dem Denkmalschutz zu kämpfen.

    Einziger Vorteil, den ich kürzlich gelesen habe: denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energiepass.
    tom, stimmt das wirklich? Ich glaube der Presse aus begründeten Fällen nur begrenzt.

    Zitat

    Original von maxnicks
    ...in der Tat: Ich weiß, wovon Du sprichst. Meine Familie und ich leben nämlich in einem solchen "Denkmal". Da ist nix mit Solar, Erdwärme oder so...

    ganz zu schweigen von Dämmung der Aussenwand und sehr häufig auch nur sehr begrenzte und zudem teuere Sanierungsmöglichkeit der Fenster.

    Grüße

    Bruno

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    Einmal editiert, zuletzt von Bruno44 (20. Januar 2008 um 05:58)

  • Hi Bruno,

    guckst du:


    Zitat


    EnEV § 16 - Ausnahmen:

    Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen der EnEV 2002 die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.

    EnEV § 17 - Befreiungen:

    Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen der EnEV 2002 befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Diese kann vorliegen, wenn eine Wirtschaftlichkeit der Maßnahme innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht gegeben ist.

    In der ENEV 2007 ist das jetzt §24 Ausnahmen und §25 Befreiungen.
    Laut §16 besteht für Baudenkmäler keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises.

    Gruß
    Tom

    Dachs HR | Kontrollierte Wohnraumlüftung | Solarthermie 7,5m² | PV-Anlage 13,3 kWp |Wärmepumpe Panasonic 5kW Monoblock | Batteriespeicher 7,7kWh mit SMA Storage 2,5kW | E-Heizstab 6kW im Puffer

    Live unter energietec.eu

    Seit 09.09.2016 KIA Soul EV als Strompeicher mit Lenkrad :P

    Seit 16.02.2019 Hyundai Kona für noch mehr Speicherkapazität, KIA verkauft :S

    Seit 06.07.2023 IONIQ6, für noch mehr Speicherkapazität -> Kona verkauft:saint:

    4 Mal editiert, zuletzt von Tom3244 (20. Januar 2008 um 09:59)

  • Zitat

    Original von Bruno44
    Einziger Vorteil, den ich kürzlich gelesen habe: denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energiepass.

    ...es gibt noch Einen weiteren: Die Möglichkeit, 90 Prozent der zur Erhaltung der Bausubstanz erforderlichen Aufwendungen über 10 Jahre abzuschreiben. Natürlich muss man sich mit der unteren und der oberen Denkmalschutzbehörde sowie dem Finanzamt abstimmen und hat ein bisschen mehr Papierkram am Hals. Doch es hat Charme, in einem Haus mit Geschichte und meist recht ansprechendem Ambiente wohnen zu dürfen.

    Gruß, maxnicks

  • Hallo zusammen,
    seit 2010 muss in BaWÜ bei Sanierungen der Heizung 10% regenerative Energie nachgewiesen werden. Elegante Lösung könnte BHKW sein wenn man nicht Millionen qm Solar auf sein Hochhaus schrauben möchte :) Kann mir jemand helfen von welchem Wert die 10% gemeint sind und wie man diese Ausgangsbasis sicher berechnet (das BHKW thermisch groß genug wählt ?) Ist das der tatsächliche Energieverbrauch der Vergangenheit oder ein berechneter Wert wie z.b. Heizlastberechnung ?

    Freue mich auf Antworten :whistling:

    Gruß
    Wuerzator

  • Hallo,

    ich hab nun nicht gerade das Wärmegestz von BaWü an der Hand,
    hast Du mal nen link zum Gesetz?

    Ich vermute mal,
    dass da nichts von steht, von 10% erneuerbare bei BHKW
    Ich denke, da steht was von 10% erneuerbare -was z.B. mit xxm² Solar abgedeckt ist-
    und irgendwo später Ersatzmaßnahmen wie BHKWs mit drin stehen.
    Und da dann sowas wie, dass sie wärmegeführt sein müssen und so-und-so-viel % Jahresnutzungsgrad erreichen müssen.

    Ich bin mir sehr sicher,
    dass ein BHKW- Lösung (wie auch immer sie konkret aussehen wird- die Anforderungen erfüllen wird.

    Wichtig ist,
    dass es sauber dimensioniert ist und das Ding auch eine wirtschaftliche Lösung darstellt.
    Für die grobe Abschätzung stehen wir hier gerne zur Verfügung.