Wärmepumpen- und Wallboxbetreiber können Strompreisentlastung beanspruchen
Wer eine Wärmepumpe und/oder eine Wallbox betreibt und den Strom dafür über einen separaten Zähler bezieht, kann rückwirkend für das Jahr 2024 eine Erstattung bestimmter Strompreis-Umlagen beanspruchen. Wer seinen Entlastungsantrag noch heute absendet, erhält eine vollständige Erstattung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage – bis zum 31. März 2025 kann eine verringerte Erstattung beantragt werden.

Louis-F. Stahl
